25 O 304/02•Landgericht Köln, 2005-11-30, 25 O 304/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 25 O 304/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-30
Aktenzeichen: 25 O 304/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1130.25O304.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 15.000,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2001 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 4/10 und der Beklagte zu 6/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.