Landgericht Köln, 2005-12-15, 15 O 390/05

15 O 390/05Kantonsgericht15.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 390/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-15

Aktenzeichen: 15 O 390/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1215.15O390.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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