Landgericht Köln, 2006-05-04, 102 KLs 61/05

102 KLs 61/05Kantonsgericht04.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 102 KLs 61/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-04

Aktenzeichen: 102 KLs 61/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0504.102KLS61.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren

verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Im Umfange der Verurteilung trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie diejenigen der Nebenklägerin.

Soweit er freigesprochen worden ist, fallen die Verfahrenskosten sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften:

§§ 225 Abs. 1 Nr. 1, 21, 53 StGB

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