102 KLs 61/05•Landgericht Köln, 2006-05-04, 102 KLs 61/05
Landgericht Köln, 2006-05-04, 102 KLs 61/05
102 KLs 61/05Kantonsgericht04.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 102 KLs 61/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-04
Aktenzeichen: 102 KLs 61/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0504.102KLS61.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Im Umfange der Verurteilung trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie diejenigen der Nebenklägerin.
Soweit er freigesprochen worden ist, fallen die Verfahrenskosten sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften:
§§ 225 Abs. 1 Nr. 1, 21, 53 StGB
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