29 O 284/05•Landgericht Köln, 2006-08-17, 29 O 284/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 O 284/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-17
Aktenzeichen: 29 O 284/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0817.29O284.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der in der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 sowie 21.02.2006 gefasste Beschluss zur Bestellung des Herrn Rechtsanwalt Q zum Geschäftsführer der GbR Gewerbezentrum Z-Straße 175 rechtswidrig und damit unwirksam ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 43 %, die Beklagten zu 57 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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