18 O 140/05•Landgericht Köln, 2006-09-26, 18 O 140/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 18 O 140/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-26
Aktenzeichen: 18 O 140/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0926.18O140.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: § 2221 BGB
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen als Gesamtgläubigerinnen einen Betrag in Höhe von 112.590,- € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.3.2005 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen als Gesamtschuldnerinnen zu 60 % und der Beklagte zu 40 %. Die Kosten des Zwischen- bzw. Teilvergleichs vom 28.3.2006 werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.