Landgericht Köln, 2006-09-26, 18 O 140/05

18 O 140/05Kantonsgericht26.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 140/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-26

Aktenzeichen: 18 O 140/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0926.18O140.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Normen: § 2221 BGB

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen als Gesamtgläubigerinnen einen Betrag in Höhe von 112.590,- € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.3.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen als Gesamtschuldnerinnen zu 60 % und der Beklagte zu 40 %. Die Kosten des Zwischen- bzw. Teilvergleichs vom 28.3.2006 werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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