28 O 408/06•Landgericht Köln, 2006-11-02, 28 O 408/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 408/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-02
Aktenzeichen: 28 O 408/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:1102.28O408.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 28.08.2006 - LG Köln 28 O 408/06 - wird auf-gehoben und - soweit sie nicht in der Hauptsache erledigt ist - der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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