Landgericht Köln, 2006-11-02, 28 O 408/06

28 O 408/06Kantonsgericht02.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 408/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-02

Aktenzeichen: 28 O 408/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:1102.28O408.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 28.08.2006 - LG Köln 28 O 408/06 - wird auf-gehoben und - soweit sie nicht in der Hauptsache erledigt ist - der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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