Landgericht Köln, 2006-11-02, 28 O 421/06

28 O 421/06Kantonsgericht02.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 421/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-02

Aktenzeichen: 28 O 421/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:1102.28O421.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 05.09.2006 – LG Köln 28 O 421/06 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Verfügungskläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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