33 O 268/06•Landgericht Köln, 2006-11-21, 33 O 268/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 268/06
Entscheidungsdatum: 2006-11-21
Aktenzeichen: 33 O 268/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:1121.33O268.06.00
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
1.Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall
der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu
250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder der
Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen
Verkehr die Bezeichnungen „Dokumentarischer Köln-Krimi“ und/oder
„Köln Krimi“ für Kriminalromane, insbesondere für die von ihm
bereits verlegten Kriminalromane mit den Einzeltiteln „Die Stadtpaten
oder die Müllmafia“ von dem Autoren Peter Demant und „Freier Fall“
von dem Autoren Joachim Grintsch, zu benutzen und/oder
benutzen zu lassen, unter den Bezeichnungen „Dokumentarischer
Köln-Krimi“ und/oder „Köln Krimi“ Kriminalromane in den Verkehr
zu bringen und/oder bringen zu lassen sowie mit diesen Bezeichnungen
Kriminalromane zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt
3.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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