Landgericht Köln, 2006-11-29, 20 O 110/06

20 O 110/06Kantonsgericht29.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 110/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-29

Aktenzeichen: 20 O 110/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:1129.20O110.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammerr

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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