20 O 110/06•Landgericht Köln, 2006-11-29, 20 O 110/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 110/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-29
Aktenzeichen: 20 O 110/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:1129.20O110.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammerr
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.