Landgericht Köln, 2007-01-10, 23 O 55/05

23 O 55/05Kantonsgericht10.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 55/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-10

Aktenzeichen: 23 O 55/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0110.23O55.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.398,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.7.2004 sowie weitere 305,95 € an nicht anrechenbaren Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.7.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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