Landgericht Köln, 2007-02-06, 5 O 393/06

5 O 393/06Kantonsgericht06.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 393/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-06

Aktenzeichen: 5 O 393/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0206.5O393.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes erbracht werden.

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