28 O 16/07•Landgericht Köln, 2007-02-28, 28 O 16/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 16/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: 28 O 16/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0228.28O16.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Den Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu voll-ziehen im Fall der Verfügungsbeklagten zu 1) an ihrem Geschäftsfüh-rer/Director, für jeden Fall der Zuwiderhandlung
v e r b o t e n,
auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 1):
die Musikaufnahme „Die Perfekte Welle“ der Künstlergruppe Juli,
auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 2):
die Musikaufnahme „Durch Die Nacht“ der Künstlergruppe Silbermond,
auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 3):
die Musikaufnahme „Halt Mich“ des Künstlers Herbert Grönemeyer,
auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 4):
die Musikaufnahme „Aufstehn!“ der Künstlergruppe Seeed
über ihr Internetangebot www.xxx zu speichern und Dritten zum Abruf
bereit zu halten.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Verfügungsbeklagten zu je ½.
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