1 S 150/06•Landgericht Köln, 2007-05-03, 1 S 150/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 S 150/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-03
Aktenzeichen: 1 S 150/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0503.1S150.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.03.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 217 C 206/05 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO abgesehen und auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen.
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