Landgericht Köln, 2007-05-15, 33 O 447/06

33 O 447/06Kantonsgericht15.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 447/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-15

Aktenzeichen: 33 O 447/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0515.33O447.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,--€

ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben Ferienhäuser in der Bretagne anzubieten, wenn vom Reisenden Zahlungen auf den Reisepreis vor Reisebeginn gefordert werden, ohne dass zuvor dem Rei-senden ein Sicherungsschein übergeben wurde:

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 189,00 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 25.11.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungstenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- € und im übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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