Landgericht Köln, 2007-06-06, 9 S 15/07

9 S 15/07Kantonsgericht06.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 15/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-06

Aktenzeichen: 9 S 15/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0606.9S15.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 31.10.2006 17 C 134/05 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

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