81 O 248/06•Landgericht Köln, 2007-06-15, 81 O 248/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 81 O 248/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-15
Aktenzeichen: 81 O 248/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0615.81O248.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 26.Oktober 2006 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahren.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Antragsteller kann die Vollstreckung abwenden, wenn er Si-cherheit leistet in Höhe von 120% desjenigen Betrages, dessent-wege vollstreckt wird, es sei denn, die Antragsgegnerin leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.