Landgericht Köln, 2007-06-15, 81 O 248/06

81 O 248/06Kantonsgericht15.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O 248/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-15

Aktenzeichen: 81 O 248/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0615.81O248.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 26.Oktober 2006 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahren.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragsteller kann die Vollstreckung abwenden, wenn er Si-cherheit leistet in Höhe von 120% desjenigen Betrages, dessent-wege vollstreckt wird, es sei denn, die Antragsgegnerin leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

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