21 O 290/03•Landgericht Köln, 2007-06-25, 21 O 290/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 21 O 290/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-25
Aktenzeichen: 21 O 290/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0625.21O290.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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