37 O 388/07•Landgericht Köln, 2007-06-28, 37 O 388/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 37 O 388/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-28
Aktenzeichen: 37 O 388/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0628.37O388.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages leistet.
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