Landgericht Köln, 2007-06-28, 37 O 388/07

37 O 388/07Kantonsgericht28.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 37 O 388/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-28

Aktenzeichen: 37 O 388/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0628.37O388.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages leistet.

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