Landgericht Köln, 2007-07-11, 28 O 263/07

28 O 263/07Kantonsgericht11.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 263/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-11

Aktenzeichen: 28 O 263/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0711.28O263.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 15.05.2007 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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