30 O 33/06•Landgericht Köln, 2007-08-14, 30 O 33/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 33/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-14
Aktenzeichen: 30 O 33/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0814.30O33.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.361,69 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2005 zuzüglich anteiliger vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 175,22 € zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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