Landgericht Köln, 2007-08-14, 30 O 33/06

30 O 33/06Kantonsgericht14.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 33/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-14

Aktenzeichen: 30 O 33/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0814.30O33.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.361,69 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2005 zuzüglich anteiliger vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 175,22 € zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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