Landgericht Köln, 2007-08-24, 82 O 212/06

82 O 212/06Kantonsgericht24.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 212/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-24

Aktenzeichen: 82 O 212/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0824.82O212.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Der Streithelfer trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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