Landgericht Köln, 2007-08-29, 28 S 7/07

28 S 7/07Kantonsgericht29.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 S 7/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-29

Aktenzeichen: 28 S 7/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0829.28S7.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 07.02.2007 (137 C 336/06) wird aufgeho-ben, soweit das Amtsgericht die Klage hinsichtlich eines den Betrag in Höhe von 299,84 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz seit dem 20.11.2003 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 1.401,12 € vom 18.10. bis 19.11.2003 übersteigenden Betrages abgewiesen hat;

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.292,20 € zzgl. 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2003 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 2.390,28 € vom 18.10 bis 19.11.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits - beider Instanzen - trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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