28 S 7/07•Landgericht Köln, 2007-08-29, 28 S 7/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 S 7/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-29
Aktenzeichen: 28 S 7/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0829.28S7.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 07.02.2007 (137 C 336/06) wird aufgeho-ben, soweit das Amtsgericht die Klage hinsichtlich eines den Betrag in Höhe von 299,84 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz seit dem 20.11.2003 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 1.401,12 € vom 18.10. bis 19.11.2003 übersteigenden Betrages abgewiesen hat;
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.292,20 € zzgl. 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2003 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 2.390,28 € vom 18.10 bis 19.11.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits - beider Instanzen - trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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