9 S 162/07•Landgericht Köln, 2007-09-05, 9 S 162/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 162/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-05
Aktenzeichen: 9 S 162/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0905.9S162.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 06.06.2007 (Az. 62 C 184/07) abgeändert und der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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