Landgericht Köln, 2007-09-05, 9 S 162/07

9 S 162/07Kantonsgericht05.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 162/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-05

Aktenzeichen: 9 S 162/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0905.9S162.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 06.06.2007 (Az. 62 C 184/07) abgeändert und der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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