24 O 18/07•Landgericht Köln, 2007-09-18, 24 O 18/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 18/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-18
Aktenzeichen: 24 O 18/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0918.24O18.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger wegen der Ansprüche der Eheleute V und K I aus dem Bauvorhaben Wohnhaus-Neubau Z 1, B, hinsichtlich der beim Landgericht Marburg (2 O 55/05) bzw. beim OLG Frankfurt a. M., Zivilsenate Kassel (15 U 69/06) anhängigen Forderungen bedin-gungsgemäß Deckung zu gewähren hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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