Landgericht Köln, 2007-09-18, 37 O 199/07

37 O 199/07Kantonsgericht18.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 37 O 199/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-18

Aktenzeichen: 37 O 199/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0918.37O199.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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