28 O 482/07•Landgericht Köln, 2007-09-21, 28 O 482/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 482/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-21
Aktenzeichen: 28 O 482/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0921.28O482.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
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Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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