Landgericht Köln, 2007-10-05, 28 O 558/06

28 O 558/06Kantonsgericht05.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 558/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-05

Aktenzeichen: 28 O 558/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:1005.28O558.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 14.03.2007 – LG Köln 28 O 558/06 – wird aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.