33 O 130/07•Landgericht Köln, 2007-10-16, 33 O 130/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 130/07
Entscheidungsdatum: 2007-10-16
Aktenzeichen: 33 O 130/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:1016.33O130.07.00
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu unterlassen,
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