111 Qs 355/06•Landgericht Köln, 2007-11-28, 111 Qs 355/06
Landgericht Köln, 2007-11-28, 111 Qs 355/06
111 Qs 355/06Kantonsgericht28.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 111 Qs 355/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-28
Aktenzeichen: 111 Qs 355/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:1128.111QS355.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln vom 17.11.2006 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9.11.2006 (Aktenzeichen 532 Ds 192/06) wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeschuldigten trägt die Staatskasse.
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