Landgericht Köln, 2007-11-28, 28 O 12/07

28 O 12/07Kantonsgericht28.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 12/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-28

Aktenzeichen: 28 O 12/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:1128.28O12.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 74.154,56 € nebst 8% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus

53.716,73 € seit dem 22.12.2005,

6.865,99 € seit dem 20.02.2006,

406,60 € seit dem 26.07.2006,

6.389,12 € seit dem 24.10.2006,

6.776,12 € seit dem 27.04.2007

zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten der Anrufung des unzuständigen Gerichts trägt die Klägerin. Im Übrigen trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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