5 O 344/07•Landgericht Köln, 2008-01-08, 5 O 344/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 344/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-08
Aktenzeichen: 5 O 344/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0108.5O344.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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