29 T 181/07•Landgericht Köln, 2008-01-30, 29 T 181/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 T 181/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-30
Aktenzeichen: 29 T 181/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0130.29T181.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 19.06.2007, 202 II 34 / 07, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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