Landgericht Köln, 2008-02-15, 87 O 27/07

87 O 27/07Kantonsgericht15.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 87 O 27/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-15

Aktenzeichen: 87 O 27/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0215.87O27.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Gesellschafter der DGmbH, eingetragen in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer ####, in ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.09.2007 wirksam beschlossen haben, die Gesellschaft aufzulösen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürg-schaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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