Landgericht Köln, 2008-02-22, 81 O 148/06

81 O 148/06Kantonsgericht22.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O 148/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-22

Aktenzeichen: 81 O 148/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0222.81O148.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger € 1.964,00 nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1.3.2006 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 10% und der Beklagte 90%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120% desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird.

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