Landgericht Köln, 2008-02-27, 28 O 712/07

28 O 712/07Kantonsgericht27.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 712/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-27

Aktenzeichen: 28 O 712/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0227.28O712.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 28.12.2007 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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