Landgericht Köln, 2008-02-28, 37 O 670/07

37 O 670/07Kantonsgericht28.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 37 O 670/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-28

Aktenzeichen: 37 O 670/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0228.37O670.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.2007 sowie die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung von Höhe von 615,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden, die aus dem Vorfall vom 17.03.2006 auf der N-Straße in C2 künftig entstehen, zu ersetzen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergehen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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