Landgericht Köln, 2008-03-05, 10 S 327/05

10 S 327/05Kantonsgericht05.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 10 S 327/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-05

Aktenzeichen: 10 S 327/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0305.10S327.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln – 208 C 393/05 – vom 11.11.2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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