13 S 368/07•Landgericht Köln, 2008-03-06, 13 S 368/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 13 S 368/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-06
Aktenzeichen: 13 S 368/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0306.13S368.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.
Der Berufungsklägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen 2 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
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