Landgericht Köln, 2008-04-03, 24 O 104/07

24 O 104/07Kantonsgericht03.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 104/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-03

Aktenzeichen: 24 O 104/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0403.24O104.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die zwischen den Parteien bestehende Kompaktfirmenversicherung entsprechend dem Versicherungsschein vom 03.08.2006 nicht durch fristlose Kündigung der Beklagten vom 13.11.2006 beendet wurde.

Weiter wird festgestellt, dass die Beklagte wegen des Brandfalls des Klägers vom 16.10.2006 aus der bestehenden Kompaktfirmenversicherung leistungspflichtig ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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