Landgericht Köln, 2008-04-09, 25 O 526/05

25 O 526/05Kantonsgericht09.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 25 O 526/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-09

Aktenzeichen: 25 O 526/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0409.25O526.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Der Kläger trägt weiterhin die Kosten der Nebenintervention zu 1/3. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten und den Nebenintervenienten jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des auf Grund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.