Landgericht Köln, 2008-04-16, 14 O 109/07

14 O 109/07Kantonsgericht16.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 109/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-16

Aktenzeichen: 14 O 109/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0416.14O109.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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