Landgericht Köln, 2008-11-12, 28 O 685/08

28 O 685/08Kantonsgericht12.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 685/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-12

Aktenzeichen: 28 O 685/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1112.28O685.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 19.10.2008/20.10.2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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