Landgericht Köln, 2008-11-13, 2 O 200/08

2 O 200/08Kantonsgericht13.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 200/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-13

Aktenzeichen: 2 O 200/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1113.2O200.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Kläge-rin auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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