Landgericht Köln, 2008-11-26, 23 O 371/07

23 O 371/07Kantonsgericht26.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 371/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-26

Aktenzeichen: 23 O 371/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1126.23O371.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu

vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

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