Landgericht Köln, 2008-12-17, 38 OH 11/08

38 OH 11/08Kantonsgericht17.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 38 OH 11/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-17

Aktenzeichen: 38 OH 11/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1217.38OH11.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 38. Zivilkammer

Tenor

In dem Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG

  1. Auf den Antrag vom 18.11.2008 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der

Anlage AS 1

aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.

  1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

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