38 OH 11/08•Landgericht Köln, 2008-12-17, 38 OH 11/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 38 OH 11/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-17
Aktenzeichen: 38 OH 11/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1217.38OH11.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 38. Zivilkammer
Tenor
In dem Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG
- Auf den Antrag vom 18.11.2008 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der
Anlage AS 1
aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.
- Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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