38 OH 8/08•Landgericht Köln, 2008-12-17, 38 OH 8/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 38 OH 8/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-17
Aktenzeichen: 38 OH 8/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1217.38OH8.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 38. Zivilkammer
Tenor
- Auf den Antrag vom 18.11.2008 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der
Anlage ASt 12
aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren, soweit die entsprechenden IP-Adressen nach dem 11.11.2008 vergeben wurden.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Hinsichtlich der IP-Adressen, die am 11.11.2008 vergeben wurden, wird die einstweilige Anordnung vom 18.11.2008 aufgehoben.
- Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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