Landgericht Köln, 2008-12-17, 38 OH 8/08

38 OH 8/08Kantonsgericht17.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 38 OH 8/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-17

Aktenzeichen: 38 OH 8/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1217.38OH8.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 38. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf den Antrag vom 18.11.2008 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der

Anlage ASt 12

aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren, soweit die entsprechenden IP-Adressen nach dem 11.11.2008 vergeben wurden.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Hinsichtlich der IP-Adressen, die am 11.11.2008 vergeben wurden, wird die einstweilige Anordnung vom 18.11.2008 aufgehoben.

  1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

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