Landgericht Köln, 2008-12-18, 15 O 299/08

15 O 299/08Kantonsgericht18.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 299/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: 15 O 299/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1218.15O299.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Forderung der Klägerin wird in Höhe von weiteren 8.728,11 € nebst Zinsen in Höhe von 1.708,78 € zur laufenden Nr.2 der Insolvenztabelle festgestellt.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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