Landgericht Köln, 2009-01-09, 28 O 765/08

28 O 765/08Kantonsgericht09.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 765/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-09

Aktenzeichen: 28 O 765/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0109.28O765.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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