Landgericht Köln, 2009-01-15, 1 T 91/08

1 T 91/08Kantonsgericht15.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 1 T 91/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-15

Aktenzeichen: 1 T 91/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0115.1T91.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9.1.2008 – 71 IN 424/04 – dahingehend abgeändert, dass über den zuerkannten Betrag von 2.494.- € hinausgehend dem Beteiligten zu 2 ) ein weiterer Betrag in Höhe von 8.634,18 € als Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter inklusive Umsatzsteuer und ein weiterer Betrag von 572,88 € als Auslagen inklusive Umsatzsteuer festgesetzt wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.

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