Landgericht Köln, 2009-01-15, 24 O 365/08

24 O 365/08Kantonsgericht15.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 365/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-15

Aktenzeichen: 24 O 365/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0115.24O365.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.236,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 16% und die Beklagte zu 84%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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